Schweigepflicht

 

Wie Ärzte und Therapeuten unterliege auch ich der Schweigepflicht.

Dies bedeutet, dass Sie sicher sein können, dass ich Informationen, Gedanken und Vorstellungen, die ich während einer Beratung von Ihnen über Sie selber oder beteiligte Personen erhalte, nicht ohne Ihr Einverständnis   ( Schweigepflicht-entbindung ) weiter gebe.

Diese Schweigepflicht gilt gegenüber allen Personen, aber auch Ämtern und Behörden. Die einzige Ausnahme bildet der Umstand, wenn ich im Rahmen der Beratung über eine geplante schwere Straftat, die nach § 138 STGB anzeigepflichtig ist, informiert werde.